Allgemeine
Geschäftsbedingungen NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER für die Internetplattform
www.bio-finder.com (bio-finder-Partnerschaften und Werbeflächen).
1.
Vertragsgegenstand
NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER betreibt unter der Internetadresse www.bio-finder.com
eine Internetplattform rund um das Thema Bio, auf der gewerbliche Anbieter
Bioangebote präsentieren können. Bioangebote in diesem Sinne sind Produkte rund
um das Thema Bio, auch wenn sie nur als Nebensortiment angeboten werden.
Gegenstand des Vertrages (Leistungen der NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER) sind die
vom Kunden im Rahmen von bio-finder.de bestellten Produkte.
Hierfür gilt
folgendes:
a)
Einstellen von gewerblichen Anzeigen
Der Kunde kann eine bestimmte Anzahl von Angeboten in bio-finder.com über einen
eigenen Onlinezugang erfassen und einstellen (Onlineerfassung). Es ist
ausdrücklich nicht Vertragspflicht NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER, Daten von
Angeboten, die nicht mit Hilfe der Onlineerfassung für die Darstellung auf
bio-finder.com aufzubereiten oder zu aktualisieren. Die vom Kunden
eingestellten Angebote sind über die allgemeine Suchfunktion von bio-finder.com
neben allen anderen Angeboten erreichbar.
Unternehmen
aus dem Bio Sektor können sich kostenlos auf www.bio-finder.com
präsentieren.
b)
Bannerwerbung/Sponsoring
NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER schaltet und platziert Werbeflächen (sog. Banner
und Sponsor-Flächen) an den vereinbarten Stellen auf bio-finder.com. Als
Vertragspflicht trifft NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER insoweit die fachgerechte
Einbindung des Banners nach dem Stand der Technik bei Vertragsschluss. Für den
Werbeauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie
die Preisliste des Auftragnehmers, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil
bildet. Etwaige Sondervereinbarungen ergeben sich aus dem Werbeauftrag. Die
Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder
sonstiger Inserenten ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch für den Fall, dass
solche durch den Auftraggeber übersandt wurden.
Ein
Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel
aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild
und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder animierten Bildern (u.a. Banner),
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind,
werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
Kampagnenbeginn
ist der Zeitpunkt der ersten Schaltung in dem gebuchten Werberaum. Die
Auftragserteilung bedarf der Schriftform. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung
des seitens des Auftraggebers unterschriebenen Werbeauftrags durch die
Auftragnehmerin zustande. Soweit der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und
einer Werbeagentur geschlossen werden soll, ist diese verpflichtet, der
Auftragnehmerin vor Vertragsabschluss einen Gewerbenachweis via
Handelsregisterauszug zukommen zu lassen. Vertragsgegenstand ist die
Einstellung und Ausstrahlung von Werbemitteln auf den dafür vorgesehenen
Werbeträgern durch die Auftragnehmerin gemäß dem Werbeauftragsformular, aus dem
sich auch Sondervereinbarungen ergeben können.
d) Hosting
NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER hält das übergebene Angebot des Kunden, die
Kundenhomepage und Werbeflächen - ggf. mit Link - als Webhosting-Provider auf
ihren Servern gespeichert und abrufbereit (sog. Hosting). NEW MEDIA DESIGN -
SCHNEIDER schuldet nicht die Übermittlung der Information an den abrufenden
Nutzer; dies ist ausschließlich Sache des durch den Nutzer beanspruchten
Netzbetreibers. NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER gewährleistet eine
Mindestverfügbarkeit der Daten von 98 % der Vertragsdauer.
Bei
Störungen des Serverbetriebes wird NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER um unverzügliche
Beseitigung bemüht sein. Notwendige Unterbrechungen des Serverbetriebes wird NEW
MEDIA DESIGN - SCHNEIDER nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten
(zwischen 21 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) durchführen. Die Server
von NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER sind nach dem bei Vertragsschluss üblichen
Stand der Technik mit Sicherungseinrichtungen gegen Datenverlust, unbefugten
Datenzugriff und Virenbefall ausgerüstet.
3.
Verlinkungen & Inhalte
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der gelieferten Inhalte
verantwortlich, ebenso für solche Inhalte, auf die verlinkt wird. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, seine Werbung so auszugestalten, dass sie nicht
gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt. Weitere
Vorgaben ergeben sich aus dem bestätigten Werbeauftrag. Der Auftraggeber wird
insbesondere keine Inhalte liefern, anbieten, hierzu Zugang verschaffen oder
für Inhalte werben, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, das
Jugendschutzrecht verstoßen oder die Kinder oder Jugendliche in unnatürlich
geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen
Darstellungen, pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen
Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen
mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,
oder in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder
mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen
inhaltsgleich sind (absolutes Verbot i. S. d. § 4 Abs. 1 JMStV).
Der
Auftraggeber wird insbesondere keine Inhalte liefern, anbieten, hierzu Zugang
verschaffen oder für Inhalte werben, die gegen die Bestimmungen des
Strafgesetzbuches, das Jugendschutzrecht verstoßen oder die Kinder oder
Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies
gilt auch bei virtuellen Darstellungen, pornografisch sind und
Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder
sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt
auch bei virtuellen Darstellungen, oder in den Teilen B und D der Liste nach §
18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen
Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind (absolutes Verbot i. S. d. §
4 Abs. 1 JMStV).
Der
Auftraggeber wird außerdem Inhalte, die in sonstiger Weise pornografisch sind,
in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit
einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen
inhaltsgleich sind, oder offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform
des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden, (relatives Verbot i. S. d. § 4
Abs. 2 JMStV) nur liefern, anbieten, hierzu Zugang verschaffen oder bewerben,
wenn er sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden
(geschlossene Benutzergruppe). Diese Voraussetzung wird derzeit nur für solche
Inhalte als erfüllt betrachtet, die in einer geschlossenen Benutzergruppe
angeboten werden oder auf die von der geschlossenen Benutzergruppe verlinkt
wird. Das Zugänglichmachen entsprechender Inhalte in anderen Bereichen bedarf
einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien, zu deren
Abschluss der Auftraggeber unaufgefordert an die Auftragnehmerin herantreten
wird.
Inhalte, die
geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu
beeinträchtigen, insbesondere solche, die nach dem Jugendschutzgesetz für
Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind oder
die im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit Angeboten, die nach dem
Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht
freigegeben sind (relatives Verbot i. S. d. § 5 Abs. 1, 2 JMStV), wird der
Auftraggeber nur anbieten, wenn er durch technische Mittel die Wahrnehmung des
Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich
macht oder wesentlich erschwert. Das Angebot entsprechender Inhalte ist der
Auftragnehmerin vorab schriftlich anzuzeigen und darf nur erfolgen, wenn die
Auftragnehmerin nicht binnen 10 Werktagen widerspricht.
Der
Auftraggeber hat seine Inhalte und seine verlinkten Inhalte i.S.d. § 12 JMStV
zu kennzeichnen und die Werbegestaltungsvorgaben des § 6 JMStV einzuhalten.
Der
Auftraggeber hat seine Inhalte und seine verlinkten Inhalte gem. § 11 Abs. 1
JMStV für ein als geeignet anerkanntes Jugendschutzprogramm zu programmieren.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese Voraussetzungen zur Zeit
voraussichtlich nur vom "ICRA Standard" erfüllt werden.
Der
Auftraggeber hat digital übermittelte Unterlagen frei von sogenannten
Computerviren oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere
verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die
grundsätzlich dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei
Vorliegen von Schadensquellen auf einer übermittelten Datei wird die
Auftragnehmerin von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur
Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der
Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen
kann. Die Auftragnehmerin behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz
in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Auftraggeber
infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.
4.
Zugesicherte Leistungen
NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER sichert für keine seiner vertraglichen Leistungen
besondere Eigenschaften (z.B. Werbewirksamkeit, Umsatz- und Gewinnverbesserung)
zu.
5.
Ausführungsfrist
Die übernommenen Leistungen führt NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER innerhalb von
maximal 4 Wochen ab Datum der Auftragsbestätigung und Vorliegen aller vom
Kunden benötigten Daten aus.
6. Haftung
a) Für etwaige Schäden haftet NEW
MEDIA DESIGN - SCHNEIDER für sich und ihre Erfüllungsgehilfen - gleich aus
welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung - nur, falls NEW MEDIA
DESIGN - SCHNEIDER oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche
Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden
Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von NEW
MEDIA DESIGN - SCHNEIDER oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht
(Kardinalpflicht) nicht in grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Weise, so ist
die Haftung durch NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER auf solch typische Schäden
begrenzt, die für NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER bei Vertragsschluss vernünftiger
Weise voraussehbar waren. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den
Schadensumfang. In den vorgenannten Fällen ist die Haftung für einen
Vermögensschaden auf EUR 2.500,00 beschränkt. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und
einer Haftung von NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER nach dem Produkthaftungsgesetz.
b) Für den Inhalt der mit Hilfe des
von NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER gesetzten Links an wählbaren URL (Ziffer 1c)
dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen) ist ausschließlich der Kunde
verantwortlich. Soweit NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER eine Haftung gegenüber
einem Dritten aufgrund der Verlinkung zu einem in irgendeiner Form
rechtswidrigen Inhalt treffen sollte, ist der verantwortliche Kunde
verpflichtet, NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER von allen hieraus resultierenden Schäden
freizustellen.
7.
Rechnungsstellung/Preisänderung
a) Die Vergütung der Leistung von NEW
MEDIA DESIGN - SCHNEIDER wird mit Rechnungsstellung für die Vertragslaufzeit
bzw. den jeweiligen Verlängerungszeitraum vorschüssig zur Zahlung fällig.
Soweit abweichend hiervon eine monatliche Zahlungsweise vereinbart ist, ist NEW
MEDIA DESIGN - SCHNEIDER berechtigt, im Falle eines Rückstandes des Kunden mit
einer fälligen Zahlung von mehr als 30 Tagen das gesamte Entgelt für die
verbleibende Laufzeitperiode insgesamt vorschüssig zur Zahlung zu verlangen.
b) Es gelten die jeweiligen
Listenpreise von NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER, die berechtigt ist,
Preisänderungen zum Beginn der nächsten Laufzeitperiode vorzunehmen.
c) Dem Kunden steht bei einer
Preiserhöhung von mehr als 10% des zuletzt gültigen Preises innerhalb von 12
Monaten ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
beabsichtigten Preiserhöhung zu; dieses Kündigungsrecht ist durch den Kunden
mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilung der Preiserhöhung auszuüben.
d) Der Vertrag tritt mit
Unterzeichnung von Auftrag und dessen Bestätigung in Kraft und endet mit Ablauf
der Schaltperiode, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Bei
Kündigungen von Festbuchungen wird der Preis für den gesamten Buchungszeitraum,
abzüglich ersparter Aufwendungen, berechnet. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung bleibt hiervon
unberührt.
8.
Zahlungsverzug/Sperre/Löschen von Inhalten
a) Im Falle des Zahlungsverzuges mit
einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der
Zahlungsforderung von NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER wegen einer wesentlichen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden im Sinne von § 321 BGB
ist NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER berechtigt, die vertragliche Leistung
einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat. Den
Anspruch auf die Gegenleistung verliert NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER dadurch
nicht.
b) NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER ist
berechtigt, durch den Kunden eingebrachte Inhalte, die keine Angebote im Sinne
dieses Klauselwerkes darstellen, die nicht oder nicht mehr als Gewerbeangebot
verfügbar sind oder die gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen ganz
oder teilweise von der Plattform bio-finder.com zu entfernen. Des Weiteren kann
NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER Darstellungen ablehnen oder löschen, die die
werbliche Darstellung des Unternehmens des Kunden gegenüber den Angeboten als
solchen unangemessen in den Vordergrund rücken. Der Kunde wird von NEW MEDIA
DESIGN - SCHNEIDER über die erfolgte Löschung informiert. Die Vertragslaufzeit
beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12
Monate, soweit er nicht 3 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien
gekündigt wird.
9.
Mehrfachplatzierung von Gewerbeanzeigen
MEDIA - LORENA TOEPPICH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden
eingestellten Angebote auch über andere Websites als bio-finder.com erreichbar
zu machen, solange sie die gleichen Inhalte der Plattform bio-finder.com
beinhalten zu veröffentlichen.
10. Sonstige
Bestimmungen & Angaben
a) Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese
Schriftformerfordernis.
b) Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck,
soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO ist.
c) Im übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
d) Der Auftragnehmer und der
Auftraggeber (gemeinsam "Vertragspartner") verpflichten sich, während
der Laufzeit des Werbeauftrages und drei Jahre danach alle von dem offen
legenden Vertragspartner schriftlich oder mündlich als "vertraulich"
gekennzeichneten bzw. bezeichneten oder als vertraulich vorausgesetzten Dokumente,
Informationen und Daten, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit zugänglich
gemacht wurden bzw. zur Kenntnis gelangt sind (im Folgenden: "Vertrauliche
Informationen"), geheim zu halten. Dies gilt auch für das
Auftragsformular, aber nicht für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die
Vertragspartner verpflichten sich, die Vertraulichen Informationen des anderen
Vertragspartners ebenso zu schützen wie eigene vertrauliche Informationen,
mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die zeitliche
Begrenzung der Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit personenbezogene
Daten betroffen sind. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch
zugunsten und zu Lasten von NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER. Bei Unwirksamkeit
einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages
mit dem Auftraggeber wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der
Intention der Parteien möglichst nahe kommt.
Stand: 2013 |